Cosima Version 0.9 - lizenz.txt // Bitte Kapitel 10 lesen Stand: 01.05.2010 Lizenzvertrag für Deutschland ============================= Inhalt: 1. Vertragsgegenstand 2. Testphase 3. Lizenz 4. Einschränkungen der Nutzung 5. Eigentumsregelung 6. Urheberrecht 7. Vertragslaufzeit 8. Gewährleistung 9. Haftung durch den Anbieter 10. Besondere Hinweise beim Erwerb einer Vorabversion 11. Salvatorische Klausel 12. Gerichtsstand 1. Vertragsgegenstand: ------------------------------------------------------------ Vertragsgegenstand ist eine Nutzungserlaubnis (nachfolgend Lizenz genannt) des Computerprogramms COSIMA, welche die Firma Andrea Herbig Herstellung von Stereoartikeln und Softwarevertrieb Reutenhofstr. 42/2 D-71570 Oppenweiler cosima@herbig-3d.de http://www.cosima-3d.de nachfolgend Anbieter genannt interessierten Personen (nachfolgend Benutzer oder Lizenznehmer genannt) einräumt. Hierbei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware zu erstellen, die in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher ein Softwareprodukt, das die in der Anleitung beschriebenen Leistungen erfüllt und dessen Fehlerfreiheit dem Stand der Technik entspricht. Für die Prüfung der Verwendungstauglichkeit des Programms zur Lösung spezieller Aufgabenstellungen des Lizenznehmers bzw. Lauffähigkeit auf dessen Hardware ist eine Testphase mit der nicht-lizenzierten Version der COSIMA Software vorgesehen. Eine Tauglichkeit oder Lauffähigkeit in diesem Sinne ist deshalb in keinem Fall Bestandteil des Vertrages. Der Nutzer erkennt diese Bedingungen durch erstmalige Lizenzierung bzw. erste Benutzung der Software an. Sollte er sich zu einen späteren Zeitpunkt nicht mehr mit den Bedingungen dieses Vertrages einverstanden erklären, erlischt damit sein Recht an der vorliegenden Software. Ausdrücklich wird auf das Kapitel "Besondere Hinweise beim Erwerb einer Vorabversion" hingewiesen. 2. Testphase: ------------------------------------------------------------ Die Nutzung der nicht-lizenzierten Version des Programms ist grundsätzlich frei. Jeder Interessent kann somit prüfen, ob die Software seinen Ansprüchen entspricht. Vom Benutzer wird deshalb erwartet, dass er das Programm in einer Testumgebung einsetzt, in der Programmfehler nicht zum Verlust wichtiger Daten führen kann, bzw. verlorene Daten durch Rückgriff auf Datensicherungen wiederhergestellt werden können. Ein Einsatz in einem anderen Testfeld, sowie der unbeaufsichtigte Einsatz ist nicht zulässig und führt zum Verlust jeglicher Schadens- ersatzansprüche. 3. Lizenz: ------------------------------------------------------------ Für die Vertragsdauer räumt der Anbieter das Recht ein, das Programm COSIMA zu benutzen. Handelt es sich beim Benutzer um keine natürliche Person, so ist der Benutzer nicht berechtigt, pro Lizenz zu einer Zeit mehr als zwei Personen mit dem Programm arbeiten zu lassen. Eine Mehrfachnutzung (Site-License) ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Anbieter zulässig. Eine einmal erworbene Lizenz berechtigt zur Nutzung aller zukünftig erscheinenden Versionen von COSIMA. Die Installationsdateien von Cosima enthalten die unter der GPL lizenzierte Freeware Exiftool (http://www.sno.phy.queensu.ca/~phil/exiftool/). Den GPL-Text findet man im Unterverzeichnis .\doc. Der Sourcecode von Exiftool wird auf Verlangen zugesandt. 4. Einschränkungen der Nutzung: ------------------------------------------------------------ Dem Lizenznehmer ist es nicht erlaubt a) Nach dem Kauf den Software-Nutzungscode Dritten in einer Form zugänglich zu machen, die den Lizenzbedingungen widerspricht. b) die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren. c) abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern. 5. Eigentumsregelung: ------------------------------------------------------------ Der Lizenznehmer erlangt durch den Erwerb der Lizenz das uneingeschränkte Nutzungsrecht, nicht jedoch weiterführende Rechte an der Software selbst. Inhaber aller über diesen Vertrag hinausgehender Rechte bleibt ausschliesslich der Anbieter Andrea Herbig sowie der Autor der Software. Der Anbieter behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 6. Urheberrecht: ------------------------------------------------------------ Die vorliegende Software unterliegt dem geltenden Urheberrecht. Sie bleibt geistiges Eigentum des Autoren. Dem Lizenznehmer ist es gestattet, Kopien des Programmes auf Datenträgern anzufertigen und in nicht auf Gewinn ausgerichteter Form weiterzugeben. Hierbei sind Änderungen am Programm, an den beiliegenden Texten, insbesondere an den Urheberrechtsvermerken nicht zulässig und stellen eine Verletzung des Urheberrechts dar. Ausdrücklich verboten ist, von dem Anbieter zur Verfügung gestellte Software-Nutzungscodes, die die Einhaltung der Vertragsbedingungen gewährleisten sollen, weiterzugeben, oder zu veröffentlichen. 7. Laufzeit: ------------------------------------------------------------ Der Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt. Handelt der Lizenznehmer den Bedingungen dieses Vertrages zuwider, verliert er das Nutzungsrecht. Der Anbieter ist dann berechtigt, softwaretechnische Massnahmen zu ergreifen, die die Nutzung des Programmes durch den Lizenznehmer verhindern. 8. Gewährleistung: ------------------------------------------------------------ Der Anbieter stellt sicher, dass die Software in dem Mass fehlerfrei ist, wie es dem Stand der Technik entspricht. Gravierende Fehler (insbesondere solche, die die Nutzung durch den Lizenznehmer unmöglich machen oder eine solche unzumutbar stark einschränken) werden, wenn die Ursache eindeutig dem Anbieter zuzuordnen ist, innerhalb einer angemessenen Frist behoben. 9. Haftung durch den Anbieter: ------------------------------------------------------------ Eine Haftung für dem Lizenznehmer entstehende Schäden ist nur möglich, wenn der Benutzer die notwendige Sorgfalt beim Betrieb seiner DV-Anlage (siehe unten) hat walten lassen, sowie die Nutzungseinschränkungen dieses Lizenzvertrages beachtet hat und der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters verursacht wurde. Ist der Lizenznehmer ein Kaufmann, wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit durch den Anbieter ausgeschlossen. Die Haftung ist vor allem dann ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Schaden durch das Zusammenspiel oder durch einen Fehler im Zusammenspiel verschiedener Komponenten der DV-Anlage verursacht wurde, d.h. wenn das Problem nicht eindeutig in der lizenzierten Software liegt. Eine eventuelle Haftung bezieht sich nur auf direkt entstandene Schäden, nicht auf Folgeschäden wie Betriebsausfallzeiten oder Verzögerungen, entgangene Gewinne, Schadensersatzforderungen oder Konventionalstrafen Dritter etc. Angesichts der Tatsache, dass Software heutzutage nicht fehlerfrei hergestellt werden kann, gilt als Voraussetzung für jegliche Schadensersatzforderung gegenüber dem Anbieter, dass auf der DV-Anlage, auf der die Software eingesetzt wird, Datensicherungen mit der nötigen Sorgfalt und Regelmässigkeit durchgeführt werden, die notwendig ist, um den endgültigen Verlust wichtiger Daten zu verhindern. 10.Besondere Hinweise beim Erwerb einer Vorabversion: ------------------------------------------------------------ Alle Programmversionen mit Versionsnummern kleiner als 1.0 sind Vorabversionen. Für diese Programmversionen behält sich der Autor grundlegene Programmänderungen vor. Diese Programmänderungen beinhalten insbesondere: - Änderungen am Lizenzierungsalgorithmus - Änderungen am Kernalgorithmus zur Bildkorrektur und damit Änderungen am Korrekturergebnis - Änderungen am Programmablauf - Änderungen der Programmausgabe, formal und inhaltlich - Änderungen an der Methode zur Formatkonvertierung - Änderungen an der Methode zum interaktiven Setzen des Scheinfensters - Änderungen der Parameternamen und Änderungen der Zuordnungen bestimmter Detailfunktionen zu bestimmten Parametern und deren Werte. Falls Änderungen am Lizenzierungsalgorithmus notwendig sein sollten, erhalten sämtliche registrierte Nutzer unentgeldlich neue gültige Lizenzschlüssel. Obwohl Programmänderungen in der Regel Funktionserweiterungen und Funktionsverbesserungen bewirken sollen, kann bei einem bestimmten Einzelbild auch eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen werden. Dies wird ausdrücklich nicht als Grund für einen Vertragrücktritt anerkannt. 11.Salvatorische Klausel: ------------------------------------------------------------ Sollten Teile dieses Vertrages gegen geltendes Recht verstossen, wird nur der kleinste mögliche Vertragsteil (Teilsatz, Absatz, Abschnitt) ungültig und durch einen bestmöglichst entsprechenden, rechtlich zulässigen Teil ersetzt. 12.Gerichtsstand: ------------------------------------------------------------ Gerichtsstand ist Backnang.